Gutachtenbüro // Forensische Psychiatrie

Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben.
(Aristoteles)

Ich biete eine fristgerechte Erstellung von wissenschaftlich fundierten forensisch-psychiatrischen Gutachten.
Auftraggeber sind Landgerichte, Staatsanwaltschaften, Amtsgerichte, Maßregelvollzugskliniken und Justizvollzugsanstalten im gesamten deutschsprachigen Raum.

Der Schwerpunkt meiner Gutachtertätigkeit liegt in der Erstellung forensisch-psychiatrischer Gutachten, insbesondere Gutachten über die Kriminalprognose (z.B. §§ 63, 64, 66, 67d StGB, § 454 StPO, etc.) und Schuldfähigkeitsgutachten (§§20, 21 StGB).

Die Qualität der Gutachten wird unter anderem durch kontinuierliche Intervision, Supervision und regelmäßige wissenschaftliche Fortbildung sichergestellt. Die Gutachten werden sachkundig unter Berücksichtigung von anerkannten Standards sowie den aktuellsten diagnostischen und therapeutischen Leitlinien erstellt. Bei der Darstellung der sachverständigen Beurteilung und Beantwortung der gerichtlichen Fragen lege ich besonderes Augenmerk auf Prägnanz, Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

Ich bin geschult in der fachgerechten Anwendung zahlreicher Prognoseinstrumente, wie z.B. HCR-20V3, PCL-R, Static-99, Stable-2007, Akute-2007, VRAG-R, VRAG, SORAG, etc. Diese Instrumente wende ich regelmäßig bei meinen Begutachtungen an.